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Ungarn
Visum
Konsularbezirk: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Die Einreise deutscher Staatsbürger und Staatsbürger von EU-Staaten ist visumfrei. Sie können bis 90 Tage ohne eine gesonderte Erlaubnis im Gebiet der Republik Ungarn bleiben. Bei einem Aufenthalt über 90 Tage können sie mit einer EWR-Aufenthaltserlaubnis bleiben, welche bei der lokalen Einwanderungsbehörde (BÁH - www.bm-bah.hu) beantragt werden kann.
Erforderliche Unterlagen
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
- 1 Original-Reisepass (mind. 6 Monate über das beantragte Visum hinaus gültig, mind. 1 freie Seite)
- 1 farbiges Passfoto
- 1 Fotokopie des Datenblattes vom Reisepass
- Krankenversicherung, (falls durch einen internationalen Vertrag die Finanzierung der dem Antragsteller zu gewährenden Notfallversorgungen nicht geregelt wird)
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, falls der Antragsteller kein Staatsbürger des Empfangslandes ist.
- Finanzielle Absicherung bescheinigt, durch ein der folgenden Dokumente:
- Originaleinkommensbescheinigung des Arbeitgebers oder
- Kontoauszug der letzen drei Monate oder
- Rentenbeleg oder
- Bescheinigung über Registrierung im Falle eines Wirtschaftsbeteiligten (Unternehmers) einer Einpersonengesellschaft oder
- gültige Fahrkarte, Bescheinigung über gebuchte und bezahlte Reise, Unterkunft oder
- im Falle eines Minderjährigen Verpflichtungserklärung über Kostenübernahme mit dem Nachweis der notwendigen finanziellen Absicherung durch den gesetzlichen Vertreter oder
- das vom Amt für Zuwanderung und Staatsbürgerschaft (ung. Abkürzung BÁH) ausgestellte und bestätigte Einladungsschreiben
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