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Ungarn

Visum

Konsularbezirk: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Die Einreise deutscher Staatsbürger und Staatsbürger von EU-Staaten ist visumfrei. Sie können bis 90 Tage ohne eine gesonderte Erlaubnis im Gebiet der Republik Ungarn bleiben. Bei einem Aufenthalt über 90 Tage können sie mit einer EWR-Aufenthaltserlaubnis bleiben, welche bei der lokalen Einwanderungsbehörde (BÁH - www.bm-bah.hu) beantragt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  1. 1 ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
  2. 1 Original-Reisepass (mind. 6 Monate über das beantragte Visum hinaus gültig, mind. 1 freie Seite)
  3. 1 farbiges Passfoto
  4. 1 Fotokopie des Datenblattes vom Reisepass
  5. Krankenversicherung, (falls durch einen internationalen Vertrag die Finanzierung der dem Antragsteller zu gewährenden Notfallversorgungen nicht geregelt wird)
  6. Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, falls der Antragsteller kein Staatsbürger des Empfangslandes ist.
  7. Finanzielle Absicherung bescheinigt, durch ein der folgenden Dokumente:
    • Originaleinkommensbescheinigung des Arbeitgebers oder
    • Kontoauszug der letzen drei Monate oder
    • Rentenbeleg oder
    • Bescheinigung über Registrierung im Falle eines Wirtschaftsbeteiligten (Unternehmers) einer Einpersonengesellschaft oder
    • gültige Fahrkarte, Bescheinigung über gebuchte und bezahlte Reise, Unterkunft oder
    • im Falle eines Minderjährigen Verpflichtungserklärung über Kostenübernahme mit dem Nachweis der notwendigen finanziellen Absicherung durch den gesetzlichen Vertreter oder
    • das vom Amt für Zuwanderung und Staatsbürgerschaft (ung. Abkürzung BÁH) ausgestellte und bestätigte Einladungsschreiben
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