ÜbersichtLegalisierungVisabestimmungenPreiseKontaktImpressumAGBsLinksLandgerichtBundesverwaltungs- amt
|
Länderauswahl
A · B · C ·
D · E · F · G
· H · I · J ·
K · L · M ·
N · O · P ·
Q · R · S ·
T · U · V ·
W · X · Y ·
Z
Südafrika
Visum
Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Bei Einreise wird eine Besuchergenehmigung (visitor´s permit) für max. 90 Tage erteilt. Diese Besuchergenehmigung wird nur für nachfolgende Reisezwecke ausgestellt:
- Urlaub
- Geschäftsreise
- Besuch einer Tagung, eines Seminars oder einer Sportveranstaltung
- Besuch von Verlobten oder Ehepartner
- begleitende Ehepartner und/oder Abhängige von einem Inhaber eines gültigen visitor´s permit, study permit, treaty permit, business permit, medical treatment permit, work permit oder exchange permit
- Studium nicht länger als 3 Monate
- ärztliche Behandlung von nicht länger als 3 Monaten
- Studienjahr (academic sabbatical) von nicht länger als 3 Monaten
- freiwillige und gemeinnützige Tätigkeiten von nicht länger als 3 Monaten
- Forschung von nicht länger als 3 Monaten
Erforderliche Unterlagen
- 1ausgefülltes Antragsformular
- 1 Passfoto
- 1 Original-Reisepass (mind. 1 freie Seite, mind. 30 Tage gültig über das Ende der Ausreise hinaus)
- Nachweise, die den Zweck und die Aufenthaltsdauer bestätigen
- gültige Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Infektionsgebiet
- gültiges Rückflugticket und/oder Zahlung einer Barhinterlegung, die bei Ausreise wieder zurückerstattet wird
Zusätzlich für Geschäftsreisende
Referenzschreiben (Einladung) des südamerikanischen Partners, namentliche Nennung des einzuladenden Reisenden und genauer Beschreibung der Tätigkeit in Südafrika (Art, Umfang und Dauer)
Zusätzlich für Touristen
- Antragsgebühr von 425 ZAR
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
|