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Litauen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Einreisevisum für die Republik Litauen. Die Dauer des Aufenthalts beträgt bis 90 Tage unter Vorlage des gültigen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses, Kinderausweises, Diplomatenpasses, Ministerialpasses, Dienstpasses, Seefahrtbuchs oder Personalausweises.

Kein Visum für den Aufenthalt bis zu 90 Tage benötigen auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.

Kein Visum für den Aufenthalt von 90 Tage pro Halbjahr, gerechnet vom ersten Tag der Einreise, benötigen Staatsangehörige folgender Staaten:

Andorra, Argentinien, Armenien (Dipl.), Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, China (Dipl und Dienst), Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, SAR Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, SAR Macau, Malaysia, Mexiko, Moldova (Dipl.), Monako, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Türkei (Dipl., Dienst und Spezial), Ukraine (Dipl. und Dienst), Uruguay, USA, Venezuela.

(*Dipl. = Diplomatenpassbesitzer, Dienst = Dienstpassbesitzer, Spezial = Dienstpassbesitzer)

Erforderliche Unterlagen

  1. 1 ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
  2. 1 farbiges Passbild
  3. 1 Original-Reisepass (mind. 3 Monate gültig nach Ausreise aus Litauen, mit dem Nachweis über den legalen Aufenthalt in Deutschland bzw. Schengen)
  4. Einladung des Gastgebers, beglaubigt durch das litauische Migrationsamt

      Eine Einladung ist nicht erforderlich:
    1. Für Staatsangehörige von Südafrika, Ecuador, Moldau und der Ukraine.
    2. Für Familienmitglieder von EU-Staatsbürgern (Ehegatte und Kinder unter 21 Jahren) als Nachweis gelten Kopien des Passes des EU-Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde.
    3. Für Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren litauischer Staatsangehöriger. Als Nachweis gelten Kopien des Passes des litauischen Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde.
    4. Im Fall eines Transits durch Litauen.
    5. Für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan, Taiwan und Russland für ein Einreisevisum (eine Einreise) für max. 30 Tage, sofern ausreichende Geldmittel (40 EUR pro Tag) in Reiseschecks oder Kreditkarten (mit Kontoauszug) nachgewiesen werden. Für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan und Russland wird der Nachweis über ausreichende Geldmittel nicht verlangt soweit die Gültigkeit des Visums 10 Tage nicht überschreitet.
    6. Im Fall, dass der Antragsteller im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen EU-Staates ist.
    7. Im Fall, dass der Antragsteller im Besitz einer Immobilie in Litauen ist und dies nachweisen kann.
  5. Gültige Auslandskrankenversicherung (nicht erforderlich für die Familienmitglieder von EU/EWR-Staatsbürgern), Versicherungssumme mind. 30.000,00 €.

Gebühren der Botschaft

je Visum 35,00 €

Visa für die Staatsbürger von Ukraine und Moldavien, Kinder unter 16 Jahren,
Diplomaten- und Dienstvisa, sowie unter 4.2 und 4.3 aufgeführten Personen: kostenfrei
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