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Korea Süd
Visum
Für deutsche Staatsangehörige ist ein Visum nicht erforderlich, wenn die Aufenthaltsdauer weniger als 3 Monate beträgt und folgende Reisegründe bestehen:
- Tourismus
- Transit in ein anderes Land
- Geschäftsreisen (Teilnahme an Besprechungen, Konferenzen, Vertragsabschluss, Marktforschung sowie Ein- bzw. Umbau von ein- oder ausgeführten technischen Anlagen oder Maschinen)
Wenn Visumpflicht besteht, haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, das Visum nach der Einreise direkt beim Korean Immigration Office in Korea zu beantragen.
Nichtdeutsche Staatsangehörige deren Länder mit der Republik Korea ein Sichtvermerksabkommen geschlossen haben, können zu touristischen, geschäftlichen und Transitzwecken nach Korea einreisen und sich so lange in Korea aufhalten, wie es die Bestimmungen des Sichtvermerksabkommens dies erlauben.
Erforderliche Unterlagen dazu
- 1 Original-Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig, mind. 1 freie Seite)
- ein bestätigten Rückflug- bzw. Transitticket, um die Absicht des kurzfristigen Aufenthalts zu beweisen
Reisende, die einer Visumspflicht unterliegen,
müssen sich vorher bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung erkundigen, da je nach Zweck der Reise unterschiedliche Visa ausgestellt werden.
- Botschaft der Republik Korea in Berlin (Tel. 030 – 26065433) zuständig für:
Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
- Botschaft der Republik Korea, Außenstelle Bonn (Tel. 0228 – 943790) zuständig für:
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Generalkonsulat der Republik Korea, Frankfurt am Main (Tel. 069 – 9567520) zuständig für:
Hessen, Baden-Württemberg, Bayern
Zusätzlich für Geschäftsreisende
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
- 1 Passfoto
- 1 Original-Reisepass (mind. 1 freie Seite)
- Aufenthaltsgenehmigung, nur bei Ausländern
- Schreiben des entsendenden Unternehmens mit Beschreibung der Tätigkeit in Korea (Art, Umfang, Dauer), Beschreibung der Position und des Aufgabenbereiches in Korea, Bestätigung der Weiterbeschäftigung in Deutschland, Nennung des temporären Aufenthalts in Korea, Kostenübernahmeerklärung für Reise und Aufenthalt, Nennung des Geschäftspartners in Korea
- Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Korea
Gebühren der Botschaft
Geschäftsvisum 27,00 €
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