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Indien
Visum
- Auftragsformular [PDF]
Wichtig
Bitte füllen Sie den Visum Antrag unter folgendem Link aus:
http://www.indianvisaonline.gov.in/...
Sie erhalten im Anschluss eine Nummer, welche Sie sich bitte notieren und auf unserem Auftrag vermerken.
Erforderliche Unterlagen
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular (mit Nummer).
- 2 Passbilder in Farbe unbedingt 5x5 cm groß mit hellem Hintergrund
- 1 Original-Reisepass (mind.6 Monate gültig, mind. 1 freie Seite).
- 1 Kopie der ersten Seite des Reisepasses für die Botschaft sowie für nicht Deutsche Staatsbürger ein Zusatzformular (auf Anfrage bei uns erhältlich)
Zusätzlich für Geschäftsreisende
- Schreiben des deutschen Arbeitgebers an die Botschaft in Berlin gerichtet, indem erklärt wird warum der Antragsteller nach Indien reist und das die Kosten der Reise getragen werden. Einladung des indischen Geschäftspartners an die Botschaft in Berlin gerichtet, unter Angabe des genauen Reisegrundes.
Zusätzlich für Touristenvisum
- Gewöhnliche Gültigkeit: Sechs Monate; Mitarbeiter von Reisebüros sowie Personen, die Indien häufig besuchen, können jedoch ein Touristenvisum mit längerer Gültigkeit erhalten.
- Touristenvisa können weder verlängert noch umgewandelt werden.
Zusätzlich für Studenten
- Zulassungsnachweis einer anerkannten Universität/Institution in Indien mit Gültigkeit für die Dauer des Studiums und Nachweis der Finanzmittel.
- Gewöhnliche Gültigkeit: Volle Dauer des Studiums zu maximal fünf Jahren
Zusätzlich für ein Arbeitsvisum
- Nachweis der Beschäftigung (Arbeitsvertrag und andere Bedingungen und Konditionen) bei Unternehmen in Indien, welcher die beabsichtigte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses angibt.
Zusätzlich für ein Konferenzvisum
- Empfehlungsschreiben der Organisation
Zusätzlich für Transitvisum
- Transitvisa müssen vor der Abreise von der Botschaft bzw. Konsulat besorgt werden, da sie von den Botschaften auf indischen Flughäfen generell nicht erteilt werden
- Gültigkeit: 72 Stunden
Zusätzlich für Journalistenvisum
- Arbeitsnachweis oder Originalschreiben einer anerkannten Nachrichtenagentur, Medienanstalt etc., bei der die betreffenden Journalisten beschäftigt sind oder von der Institution, in deren Auftrag sie in Indien arbeiten sollen
- Journalisten kann ein Visum für die Dauer von drei Monaten (einmalige Einreise) bei Vorlage der notwendigen Dokumente ausgestellt werden. Die ursprüngliche Gültigkeit des Visums für die Dauer von drei Monaten kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag ist einzureichen bei:
Publicity Officer (PR), XP Division,
Ministry of External Affairs, Shastri Bhawan,
New Delhi- 110001
Tel.: 0091-11-23383462
Fax.: 0091-11-23384663 / 23384319
e-mail: usxps@meadev.gov.in
- Journalisten, die nach Indien reisen, um in einem Büro ausländischer Medien/TV-Sender zu arbeiten, können ein Visum für eine Aufenthaltsdauer von sechs Monaten und der Berechtigung zu mehrfacher Einreise erhalten, wenn sie ein Schreiben der ausländischen Medien- bzw. TV Anstalt vorlegen, welches die Entsendung bestätigt. (Dies gilt auch für die Journalisten, die Korrespondenten in Indien ablösen.)
- Für Firmenaufnahmen in Indien (gilt für Dokumentar- und Spielfilmaufnahmen) wird eine vorherige Genehmigung benötigt. Der Antrag auf die Genehmigung ist bei der Botschaft im beschriebenen Format und zusammen mit einer Verpflichtungserklärung einzureichen.
Jumbo-Pass
- Personen, die viel reisen, können jetzt einen 60seitigen indischen Reisepass erhalten. Die Gebühr für den Jumbo-Pass mit zehnjähriger Gültigkeit beträgt 60,00 €. Der normale Reisepass (36 Seiten) mit einer maximalen Gültigkeit von zehn Jahren kostet 48,00 €.
- Keine zusätzlichen Visaseiten mehr
- Zusätzliche Visaseiten zur Einlage in Pässe werden nicht mehr ausgestellt. Personen mit gültigem Pass, bei dem alle Seiten aufgebraucht sind, erhalten jetzt ein zusätzliches Passbüchlein. Die Gebühr für ein normales Zusatzbüchlein beträgt 25,00 € und für ein Jumbo-Büchlein 30,00 €.
- Neuausstellung von Pässen innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Gültigkeitsdauer
- Es besteht die Möglichkeit, ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit eines Passes einen neuen Reisepass zu bekommen. Dieser Pass wird dann vom Tage der Ausstellung 10 Jahre gültig sein. Die Gebühren sind in diesem Fall die gleichen wie bei Ausstellung eines neuen Passes nach Ablauf der Gültigkeit.
- Keine Pässe mit 20jähriger Gültigkeit mehr
- Reisepässe mit einer 20jährigen Gültigkeitsdauer werden nicht mehr ausgestellt.
PIO-Karten
Erforderliche Unterlagen
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
- 4 Passbilder
- Nachweis der indischen Herkunft wie Fotokopie eines alten indischen Passes, Geburtsurkunde usw.
- Die Gebühr für eine PIO-Karte mit 15 jähriger Gültigkeit beträgt 320,00 € für Erwachsene und 160,00 € für Kinder bis 18 Jahre. (Bei Kindern im Alter bis 18 Jahren, hat die PIO-Karte eine Gültigkeit von 15 Jahren oder bis sie 18 sind.)
| Gebühren der Botschaft |
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| Transitvisum (maximal 72 Stunden, einfache/zweifache Einreise) | 12,00 € |
| Studentenvisum (5 Jahre, mehrfache Einreise) | 93,00 € |
| Touristenvisum (maximale Gültigkeit 6 Monate, mehrfache Einreise) | 63,78 € |
| Geschäftsvisum (mehrfache Einreise) | 158,78 € |
| alle sonstigen Visa mit bis zu 1 Jahr Gültigkeit (mehrfache Einreise)* | 80,00 € |
| Visa mit mehr als 1 Jahr Gültigkeit (mehrfache Einreise)* | 160,00 € |
| Übertragen eines gültigen Visums vom alten in den neuen Pass | 6,00 € |
| PIO Ausweis (gültig für 15 Jahre) | 320,00 € |
| PIO Ausweis (für Kinder) | 160,00 € |
* unter bestimmten Voraussetzungen und beim Vorlegen unterstützender Dokumente
(ANMERKUNG: Amerikanische Staatsangehörige mit und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland müssen eine Extragebühr von 25 bzw. 52 Euro entrichten.)
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