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Syrien
Legalisierung
Die Vorgehensweise
- Die Dokumente müssen von der IHK vorbeglaubigt sein
- Zertifikate müssen von den zuständigen Behörden vorbeglaubigt sein
- Die Dokumente müssen von der Ghorfa beglaubigt werden (das übernehmen wir für Sie)
- Auftragsformular (siehe oben) ausfüllen und mit den Dokumenten an uns schicken
Folgende Unterlagen sind einzureichen
- Original Dokumente (vorbeglaubigt)
- je 1 Kopie zum Verbleib in den Unterlagen der Botschaft
- 3 Kopien der Handelsrechnung zum Verbleib in den Botschaftsunterlagen
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert
| Gebühren der Botschaft |
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| Ursprungszeugnisse, Vollmachten, Zertifikate, Herstellererklärungen usw. (Dokumente ohne Wertangabe) je Exemplar | 8,00 € |
Handelsrechnung:
Gebühren = (der höchste Rechnungsbetrag) x 0,01 (1 %) (Bruchzahlen aufrunden) + 1,00 € |
Mindestgebühr Höchstgebühr | 13,00 € 1.207,00 € |
Dokumente, die mit Geschäftswerten oder Abrechnungswerten von einem Notar oder vom Landgericht legalisiert wurden, werden wie eine Handelsrechnung behandelt
- Gebühren pro Exemplar |
45,00 € |
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