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Syrien

Legalisierung

Die Vorgehensweise

  1. Die Dokumente müssen von der IHK vorbeglaubigt sein
  2. Zertifikate müssen von den zuständigen Behörden vorbeglaubigt sein
  3. Die Dokumente müssen von der Ghorfa beglaubigt werden (das übernehmen wir für Sie)
  4. Auftragsformular (siehe oben) ausfüllen und mit den Dokumenten an uns schicken

Folgende Unterlagen sind einzureichen

  1. Original Dokumente (vorbeglaubigt)
  2. je 1 Kopie zum Verbleib in den Unterlagen der Botschaft
  3. 3 Kopien der Handelsrechnung zum Verbleib in den Botschaftsunterlagen
  4. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert

Gebühren der Botschaft
Ursprungszeugnisse, Vollmachten, Zertifikate, Herstellererklärungen usw. (Dokumente ohne Wertangabe) je Exemplar8,00 €
Handelsrechnung:

Gebühren = (der höchste Rechnungsbetrag) x 0,01 (1 %) (Bruchzahlen aufrunden) + 1,00 €
Mindestgebühr
Höchstgebühr
13,00 €
1.207,00 €
Dokumente, die mit Geschäftswerten oder Abrechnungswerten von einem Notar oder vom Landgericht legalisiert wurden, werden wie eine Handelsrechnung behandelt

- Gebühren pro Exemplar





45,00 €
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