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Länderauswahl
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Saudi Arabien

Legalisierung

Die Vorgehensweise

  1. Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, SASO-Zertifikate, Verpackungslisten und Versicherungspolicen sind von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorzubeglaubigen. Bitte beachten Sie, dass Handelsrechnungen nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt werden können.
    1. Im Feld Nr. 2 des UZ ist der Empfänger in Saudi Arabien aufzuführen. Für den Fall, dass die Ware nicht direkt nach Saudi Arabien gesendet wird, ist im Feld Nr. 5 die Adresse in Saudi Arabien anzugeben.
    2. Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z.B. Europäische Union ist nicht ausreichend). Stammt die Ware nur aus einem ausländischen land, sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnis Name und Anschrift des Herstellers anzugeben.
    3. Im Feld Nr. 4 sind Angaben über die Beförderung zu vermerken (Luft-, Seefracht oder Landbeförderung).
    4. Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnis ist folgende Klausel anzugeben: „ We herebly declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller in den verschiedenen Ländern. Diese Klausel ist anschließend von der IHK vorzubeglaubigen.
  2. Herstellererklärung, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Verträge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Heirats- und Scheidungsurkunden, Geburts- und Sterbeurkunden, Diplomurkunden, Veterinärbescheinigung, Genusstauglichkeits-Bescheinigung sowie Halal- Zertifikate sind vom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) im Auftrag des Auswärtigen Amtes vorzubeglaubigen. (Wir übernehmen auch Beglaubigungen von Dokumenten beim BVA in Köln.)
  3. Appended Declaration to Certificate of Origin
    ist nur dann erforderlich, wenn im Ursprungszeugnis zwei bzw. mehrere Ursprungsländer angegeben sind (Formulare beim Konsulat erhältlich, anzufordern per Fax o. frankierten Rückumschlag).

    Appended Declaration to Insurance Company
    Ist nur dann erforderlich, wenn eine Versicherungspolice vom Konsulat zu legalisieren ist (s. o.).

    Appended Declaration to Bill of Lading or Airway-Bill
    Ist nur erforderlich, wenn ein Bill of Lading vom Konsulat zu legalisieren ist.

    Die aufgeführten Deklarationen sind von einem Deutschen Notar vorzubeglaubigen. (Wir übernehmen die Beglaubigung aller Dokumente bei der Ghorfa.)
  4. Unser Auftragsformular für die Legalisierung herunterladen und vollständig ausfüllen.
  5. Unser Auftragsformular mit den Dokumenten an DOCU-LEGAL schicken, eine Kopie zum Verbleib in den Akten der Botschaft ist nicht nötig.

Bitte beachten Sie

Für Nahrungsmittel, lebende Tiere und tierische Produkte wird ein Gesundheitszeugnis / eine Genusstauglichkeits-Bescheinigung benötigt.

Zu jeder Fleisch- und Geflügelsendung muss ein HALAL-Zertifikat von einem durch das Konsulat anerkannten, islamischen Zentrum in Deutschland ausgestellt sein.

Gebühr der Botschaft

pro Dokument 11,00 €
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