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Libyen

Legalisierung

Die Vorgehensweise

  1. Die Dokumente müssen von der Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt sein.
  2. Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer ist nur nötig, wenn es vom Kunden gewünscht wird. (Das übernehmen wir gern für sie)
  3. Die Vorlegalisierung durch die German-Libyan Chamber of Industry and Commerce übernehmen wir für sie.
  4. Die Dokumente müssen persönlich bzw. durch einen Konsularservice bei der Botschaft abgegeben werden. (Keine Möglichkeit auf postalischem Weg!)
  5. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nicht mehr separat legalisiert.
  6. Handelsrechnungen können in Euro und in US Dollar ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen

  1. Das Original des Ursprungszeugnisses, die gelbe Kopie des Ursprungszeugnisses (beide beglaubigt) und eine weitere unbeglaubigte Kopie zum Verbleib in der Botschaft.
  2. Die beglaubigte Handelsrechnung sowie eine beglaubigte Kopie und eine weitere unbeglaubigte Kopie. Die Kopien zum Verbleib in der Botschaft.

Gebühren der German-Libyan Chamber of Industry and Commerce
Ursprungszeugnis24,00 €*
Handelsrechnung16,00 €*
Zertifikat Original24,00 €*
Kopie der Dokumente6,00 €*

*Preise sind Nettopreise


Gebühren der Botschaft
Ursprungszeugnis Original +Handelsrechnung56,00 €
Zzgl. 1/1000 des Betrages der Handelsrechnung (mit Extraverrechnungscheck)
Kopie der Dokumente12,00 €
Zertifikat Original28,00 €
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