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Libyen
Legalisierung
Die Vorgehensweise
- Die Dokumente müssen von der Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt sein.
- Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer ist nur nötig, wenn es vom Kunden gewünscht wird. (Das übernehmen wir gern für sie)
- Die Vorlegalisierung durch die German-Libyan Chamber of Industry and Commerce übernehmen wir für sie.
- Die Dokumente müssen persönlich bzw. durch einen Konsularservice bei der Botschaft abgegeben werden. (Keine Möglichkeit auf postalischem Weg!)
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nicht mehr separat legalisiert.
- Handelsrechnungen können in Euro und in US Dollar ausgestellt werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen
- Das Original des Ursprungszeugnisses, die gelbe Kopie des Ursprungszeugnisses (beide beglaubigt) und eine weitere unbeglaubigte Kopie zum Verbleib in der Botschaft.
- Die beglaubigte Handelsrechnung sowie eine beglaubigte Kopie und eine weitere unbeglaubigte Kopie. Die Kopien zum Verbleib in der Botschaft.
| Gebühren der German-Libyan Chamber of Industry and Commerce |
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| Ursprungszeugnis | 24,00 €* |
| Handelsrechnung | 16,00 €* |
| Zertifikat Original | 24,00 €* |
| Kopie der Dokumente | 6,00 €* |
*Preise sind Nettopreise
| Gebühren der Botschaft |
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| Ursprungszeugnis Original +Handelsrechnung | 56,00 € Zzgl. 1/1000 des Betrages der Handelsrechnung (mit Extraverrechnungscheck) |
| Kopie der Dokumente | 12,00 € |
| Zertifikat Original | 28,00 € |
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