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Kuwait
Legalisierung
- Verträge und Vollmachten (Gebühr EURO 25,- je Exemplar) sind auf Ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen.
- Bei Bescheinigungen des Patentamtes (Gebühr EURO 25,- je Exemplar) genügt die Beglaubigung durch das Patentamt.
- Zertifikate und Herstellererklärungen (Gebühr EURO 25,- je Exemplar) sind durch einen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen.
- Ursprungszeugnisse (Gebühr EURO 75,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
- Handelsrechnungen (Gebühr EURO 50,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
- Auf allen Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben; auf Dokumente zu Pkt. 3 und 4 ist das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
- Alle Handelsdokumenten, die vom Konsulat zu beglaubigen sind, müssen vorerst von der Arabisch-Deutschen Vereinigung für Handel und Industrie (GHORFA) vorbeglaubigt werden.
- Ärztebescheinigungen (Gebühr EURO 25,- je Exemplar) sind durch die zuständige Ärztekammer vorzubeglaubigen.
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