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Kuwait

Legalisierung

  1. Verträge und Vollmachten (Gebühr EURO 25,- je Exemplar) sind auf Ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen.
  2. Bei Bescheinigungen des Patentamtes (Gebühr EURO 25,- je Exemplar) genügt die Beglaubigung durch das Patentamt.
  3. Zertifikate und Herstellererklärungen (Gebühr EURO 25,- je Exemplar) sind durch einen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen.
  4. Ursprungszeugnisse (Gebühr EURO 75,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
  5. Handelsrechnungen (Gebühr EURO 50,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
  6. Auf allen Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben; auf Dokumente zu Pkt. 3 und 4 ist das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
  7. Alle Handelsdokumenten, die vom Konsulat zu beglaubigen sind, müssen vorerst von der Arabisch-Deutschen Vereinigung für Handel und Industrie (GHORFA) vorbeglaubigt werden.
  8. Ärztebescheinigungen (Gebühr EURO 25,- je Exemplar) sind durch die zuständige Ärztekammer vorzubeglaubigen.
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