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Jordanien

Legalisierung

Die Vorgehensweise

  1. Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur gemeinsam legalisiert.
    Eine Beglaubigung durch die IHK ist erforderlich.

    Bei Preislisten, Bescheinigungen und Zertifikaten ist eine Beglaubigung durch die IHK erforderlich.

    Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden.
    Rechnungen und Ursprungszeugnisse von Lebensmitteln müssen immer ein "Gesundheitszeugnis" beiliegen, welches von zuständigen Behörden ausgestellt wird. Vollmachten (power of attorney, letter of authorisation) für Firmen in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten.

    Folgende Zeugnisse werden nur dann legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden: Gesundheitszeugnisse, Zeugnisse über Radioaktivitätsfreiheit, Zeugnisse für Strahlenfreiheit, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate, Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten und Herstellererklärungen für Medikamente.

    Gesundheitszeugnisse sowie Herstellererklärung für Lebensmittel und Pflanzen-/Tierprodukte müssen vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes beglaubigt werden.

    Herstellererklärung für Medikamente und sonstige Arzneimittel müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn beglaubigt werden.

    Vollmachten müssen von einem Notar in deutscher Sprache beglaubigt werden, anschließend von einem vereidigten Übersetzer in die arabische Sprache übersetzt werden und danach als eine Urkunde vom Landgericht beglaubigt werden. Zeugnisse müssen vorab vom Bildungsministerium beglaubigt werden.
  2. Unser Auftragsformular für die Legalisierung herunterladen und vollständig ausfüllen.
  3. Unser Auftragsformular mit den Dokumenten an DOCU-LEGAL schicken. (Wir übernehmen die Beglaubigung der Dokumente bei der Ghorfa.)

Gebühren der Botschaft
zivilrechtliche Dokumente, Vollmachten und sonstige Dokumente, die ausschließlich in Jordanien verwendet werden20,00 €
Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse kostenlos00,00 €
Vollmachten pro Legalisierung
(Vollmachten für Firmen oder Personen in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten)
84,00 €
Preislisten, Bescheinigungen, Zertifikate84,00 €
Handelsbilanzen, Erklärungen, eidesstattliche Erklärungen und Zusicherungen124,00 €
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