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Legalisierung
Die Vorgehensweise
- Vorbeglaubigung der Dokumente
Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten, Analysen- und TÜV-Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u. a. müssen von der für Ihren Firmensitz zuständigen Industrie und Handelskammer beglaubigt sein.
Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.
Alle urkundlichen Dokumente, wie zum Beispiel
- Vollmachten (Power of Attorney) und Abänderungen von Vollmachten
- Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben
- Verpflichtungserklärungen
- vom Amtsgericht beglaubigte Handelsregisterauszüge
- Bewerbungen für Ausschreibungen
- notarielle Beglaubigungen
- von einem allgemein ermächtigten Übersetzer beglaubigte Übersetzungen
müssen vom Präsidenten Ihres zuständigen Landgerichts beglaubigt sein.
Dokumente, wie
- Personenstandsdokumenten (z.B. deutsche Geburtsurkunden oder Ehefähigkeitsbescheinigungen)
müssen vom Landratsamt bzw. Regierungspräsidenten beglaubigt sein.
Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug oder ein Scheidungsurteil) können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische oder die englische oder die französische Sprache beigefügt ist. Übersetzungen müssen, wie oben erwähnt, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein.
Kopien können nur dann legalisiert werden, wenn der Originalstempel der deutschen Behörde angebracht wurde.
- Unser Auftragsformular für die Legalisierung herunterladen, vollständig ausfüllen und unterschreiben.
- Unser Auftragsformular mit den Original-Dokumenten und jeweils einer Kopie, zum Verbleib in den Akten der Botschaft, an DOCU-LEGAL schicken.
| Gebühren der Botschaft |
| Legalisierungsgebühr | pro Exemplar | 80,00 EUR |
Legalisierungsgebühr für Übersetzungen (zusätzlich zu den 80,00 € pro deutschem Original) | pro Dokument | 35,00 EUR |
| ab der 2. Seite | pro Seite | 2,00 EUR |
| Legalisierungsgebühr für private Dokumente | pro Exemplar | 35,00 EUR |
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